Gartenliebe Georg Lappas
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundsätze
1.1 Angebote Der Anbieter hält sich an das Angebot 7 Tage gebunden.
1.2 Vertragsgrundlagen Für die Ausführung der vertraglichen
Leistungen nach Art und Umfang gelten als Vertragsgrundlagen in der
Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung: - das
Leistungsverzeichnis - die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Garten- und Landschaftsbau“
1.3 Ausführung Die Ausführung der Arbeiten des Garten- und
Landschaftsbaues richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und
erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie unter
anderem aufbauend auf der Verordnung über die Berufsbildung um
Gartenbau in der Verdingungsordnung für Bauleistungen „Allgemeine
Technische Vorschriften für Bauleistungen“ festgelegt sind. Dabei
ist die Fertigstellungspflege zum Beispiel nach Art, Umfang und
Dauer gesondert zu vereinbaren.
1.4 Vergütung Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen
abgegolten, die nach den in Ziffer 1.2 genannten Vertragsgrundlagen
und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung
gehören. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsabschluss und
Abnahme die tariflichen oder ortsüblichen Löhne oder Akkordsätze
und/oder die Sozialabgaben und Steuern sowie die Preise für
Baustoffe, Bauteile, Betriebsmittel, Pflanzen, Saatgut, Frachten u.
ä., sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten und
Ermäßigungen entsprechend weiterzugeben, sofern zwischen
Vertragsabschluss und Abnahme mehr als vier Monate liegen. Dies gilt
auch bei einer vereinbarten Pauschalvergütung, wenn zwischen
Vertragsabschluss und Abnahme mehr als vier Monate liegen.
2. Ausführungsunterlagen Die zur Ausführung erforderlichen
Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage- und Werkpläne o.ä. werden
vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl
zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu, wie Gutachten,
Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen,
zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber
gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart
ist, bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
3. Lagerplätze und Anschlüsse Die Zur Ausführung der Leistungen
erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser etc.)
werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur
Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in
für die Ausführung der Leistungen erforderlicher Menge unentgeltlich
entnommen werden.
4. Fertigstellungsfristen festzulegen. Die vorgesehenen
Fertigstellungsfristen sind bei Vertragsabschluss gemeinsam
5. Abnahme Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber
schriftlich angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine
Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen
gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme
verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12
Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der
Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der
Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von
6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts
anderes vereinbart ist. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der
Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen
der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der
Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme
schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf
den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach
VOB/B §7 trägt.
6. Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine
Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den
anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom
Auftraggeber geliefert werden, wird vom Auftragnehmer keine
Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für die Setzungsschäden,
die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren. Auf erkennbare
Mängel hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hinzuweisen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des
Garten- und Landschaftsbaues 14 Tage, beginnend mit der Abnahme.
Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich der
Auftragnehmer, alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber
nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen
sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor
Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Würde die Mängelbeseitigung
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der
Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe
herabgesetzt wird. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere
solche auf Schadenersatz sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes
begrenzt.
7. Abrechnung
7.1 Fertigstellung der Leistungen und Lieferungen Die zu Abrechnung
der Leistung und/oder Lieferungen erforderlichen Feststellungen
(Aufmaße etc.) sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam
vorzunehmen.
7.2 Zusätzliche Leistungen und Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag
hinausgehenden Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür
vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine
Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze. Im
Vertrag ist festzuhalten, wer gegebenenfalls außer dem Bauherrn
selbst zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten sowie zur Beauftragung
von zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt ist. Der
Nachweis über Stundenlohnarbeiten und zusätzliche Lieferungen und
Leistungen wird dem Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt,
die innerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. Nach dieser Frist
gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als
nicht anerkannt zurückgegeben hat oder schriftlich Einwendungen
erhoben hat.
8. Zahlung Auf Zwischenabrechnungen für nachgewiesene ausgeführte
Leistungen und Lieferungen sind Zahlungen in voller Höhe innerhalb
von 10 Tagen zu leisten. Die Schlusszahlung ist alsbald nach Prüfung
und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung
zu leisten, spätestens jedoch innerhalb 10 Tage nach Zugang. Der
Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht,
es sei denn, ihm stehen rechtskräftig festgestellte oder unstrittige
Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu. Skontoabzüge sind
unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen
wurde.
8.1 Mehrwertsteuer Es werden gemäß § 19 Abs. 1 UstG keine
Umsatzsteuern erhoben.
8.2 Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen
in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
berechnet.
8.3 Die Regelung unter 8.2 tritt außer Kraft, wenn der Gläubiger
nachweislich höhere Zinsaufwendungen nachweisen kann. Es gilt
ansonsten der jeweils gültige Überziehungszins der Gläubigerbank.
9. Eigentumsvorbehalt Bis zur völligen Bezahlung des
Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen - Baustoffe,
Bauteile und Pflanzen -Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie mit
dem Grundstück noch nicht verbunden sind.
10. Duldung der Wegnahme Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so
wird er es nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden,
dass dieser Baustoffe und Pflanzen auch wenn diese bereits mit dem
Grund und Boden fest verbunden sind - aufnehmen und unter Anrechnung
zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge
zurücknehmen und sich aneignen darf.
11. Schiedsgutachten Bei Meinungsverschiedenheiten über Fragen
tatsächlicher Art - wie z.B. die Beschaffenheit von Stoffen,
Bauteilen, Pflanzen und Saatgut, die Eignung von Art und Umfang der
Leistungen - zwischen Auftraggeber und Auftrag-nehmer ist für beide
Vertragsparteien das Schiedsgutachten eines unparteiischen
Sachverständigen des Garten -und Landschaftsbau, auf den sich beide
Vertragspartner geeinigt haben, bindend. Die Kosten trägt hierzu der
Auftraggeber.
12. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das
für den Betriebssitz des Auftragnehmers zuständige Amts- und
Landgericht, sofern Auftraggeber und Auftragnehmer Vollkaufleute im
Sinne des Gesetzes sind.
13. Mündliche Absprachen Mündliche Absprachen, insbesondere
Abänderungen des Vertrages und/oder der Vertragsgrundlagen,
insbesondere dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Garten- und Landschaftsbau“, sind nur gültig, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
14. Nichtigkeiten Werden gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder
seine Vertragsgrundlagen nichtig, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Teile nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
Bei Annahme des Angebotes mit Beauftragung gilt dies als zustande
gekommener Vertrag. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, das von Ihnen angenommen Angebot/ Vertrag
erhalten hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Gartenliebe Georg Lappas
Inh. Georg Lappas
Langerfeldstrasse 59a
58638 Iserlohn
Tel. 015110035252
E-Mail: info@gartenlgl.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag
zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten angefügte
Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung
ausfüllen und versenden.
Folgen des Widerrufs Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
bereits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
Erhaltene Zahlungen sind unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf eines Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Alle Waren, die Sie bis
zum Widerruf von uns erhalten haben, sind unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns
über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von
vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Waren-Rücksendung. Wir können die Rückzahlung erhaltener Zahlungen
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis
Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt
haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Ist die
Rückgabe einer Dienstleistung ihrer Natur nach ausgeschlossen oder
ist die Ware in einem Umfang genutzt wurden, die über die Prüfung
der Beschaffenheit, der Eigenschaften und Funktionsweise der Ware
hinausgeht, ist dafür von Ihnen ein Wertersatz zu zahlen. Haben Sie
verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts Das
Widerrufsrecht entfällt bei Dienstleistungen/Waren, die speziell
nach Ihren Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ferner besteht kein
Widerrufsrecht, wenn Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben Sie
aufzusuchen und es sich um dringende Reparatur- oder
Instandhaltungsarbeiten handelt. Das Widerrufsrecht erlischt
vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und die
Leistung mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und
Kenntnisnahme, dass Ihr Widerruf bei vollständiger Erfüllung durch
uns verloren geht, begonnen wurde. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn die
Arbeiten vor Ende des 14-tägigen Widerrufsrechts beginnen, muss die
bis zum Widerruf erledigte Arbeit und Material bezahlt werden.
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